Donnerstag, 03 April 2025

Mitgliedsantrag

Der Aufnahmeantrag muß schriftlich an den Vorstand des Vereins gerichtet werden. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

Kündigungsfristen:
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und ist unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres möglich. Nach dem Beitritt besteht 3 Monate lang ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des laufenden Monats. Der Vereinsbeitrag wird dann Monatsweise berechnet.

Unsere Trainer

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