Mitgliedsantrag
Der Aufnahmeantrag muß schriftlich an den Vorstand des Vereins gerichtet werden. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Kündigungsfristen:
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und ist unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres möglich. Nach dem Beitritt besteht 3 Monate lang ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des laufenden Monats. Der Vereinsbeitrag wird dann Monatsweise berechnet.